Gut zu wissen: 20 % zurück vom Finanzamt
Unsere Arbeiten zählen als haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) –
20 % der Arbeitskosten bekommen Sie direkt von Ihrer Steuer zurück.
Sie brauchen dafür nur unsere Rechnung und zahlen bequem per Überweisung.
Das gilt auch in der Wohnanlage: Eigentümer setzen ihren Anteil einfach
über die Jahresabrechnung ab.